Vorstand und Aufsichtsrat
Wir bilden den Vorstand.
Der Vorstand der GFT Gemeinschaft Fernmelde-Technik eG führt die Genossenschaft eigenverantwortlich mit dem Ziel, die wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder nachhaltig zu fördern. Grundlage seiner Tätigkeit sind das Genossenschaftsgesetz,
die Satzung sowie die Geschäftsordnung für den Vorstand. Der Vorstand besteht aus zwei hauptamtlichen Mitgliedern: dem Vorstandssprecher sowie dem Kaufmännischen Vorstand. Die Bestellung erfolgt durch den Aufsichtsrat.

Wir bilden den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat der GFT Fernmelde-Technik eG besteht satzungsgemäß aus bis zu fünf Mitgliedern, die von der Generalversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt werden. Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Gremienarbeit findet jährlich die Wahl eines Drittels der Mitglieder – entweder durch Wieder- oder Neuwahl – statt.
Als oberstes Kontrollgremium überwacht der Aufsichtsrat auf Grundlage des Genossenschaftsgesetzes sowie der Satzung die Geschäftsführung der Genossenschaft. Zudem obliegt ihm die Bestellung des Vorstands. Grundlegende Maßnahmen, die für die strategische Ausrichtung und nachhaltige Entwicklung der GFT von Bedeutung sind, bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates, um die Interessen der Mitglieder bestmöglich zu wahren.